Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)der Diso AG, Stand 01.01.2023
1. Zustandekommen des Vertrages
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: «AGB») regeln die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Diso AG , Brunnhofweg 37, 3007 Bern (nachfolgend: «Anbieter») einerseits und des Kunden der Diso AG (nachfolgend: «Kunde») anderseits. Anbieter und Kunde werden einzeln als «Partei» und gemeinsam als «Parteien» bezeichnet.
1.2 Die vorliegenden AGB dienen als Vertragsgrundlage und gelten auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle Vertragsverhältnisse zwischen den Parteien. Allfällige Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Kunden gelten als wegbedungen. Vereinbarungen, die von den vorliegenden AGB abweichen, einschliesslich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.
2. Allgemeines, Gültigkeit
2.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und jeder beigefügte Anhang sind integrierter Bestandteil jedes Angebots von Leistungen des Anbieters.
2.2 Unter dem Vorbehalt abweichender schriftlicher Vereinbarungen gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen für sämtliche Vertragsgegenstände des Anbieters.
2.3 Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch die beidseitige Unterzeichnung eines Vertrages, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung/Dienstleistung durch den Kunden zustande.
3. Vertragsgegenstand
3.1 Der Anbieter bietet dem Kunden die im Angebot spezifizierte und abschliessend aufgezählte Hardware, Software, Dienstleistungen und Schulungen («Vertragsgegentand») an.
3.2 Der Anbieter reicht in der Regel als Reseller Ressourcen von Dritten weiter (Produkte und Software, mit oder ohne Support und Wartung).
3.3 Darüber hinaus erbringt der Anbieter eigene Dienstleistungen wie z.B. Planung, Konfiguration, Installation und Wartung.
3.4 Eine werkvertragliche Leistung ist nur dann geschuldet, wenn sie im Angebot explizit so festgelegt wird.
3.5 Der Anbieter kann im Zuge der Vertragserfüllung jederzeit seine Leistungen und Prozesse anpassen, sofern die Nutzung des Kunden dadurch nicht beeinträchtigt wird.
4. Allgemeine Pflichten der Vertragsparteien
Jede Partei verpflichtet sich, die andere Partei über Umstände zu unterrichten, die möglicherweise Auswirkungen auf die Vertragsausführung haben könnten. Der Kunde hat den Anbieter über sämtliche Aspekte, welche seine Vertragsfähigkeit oder die Qualität der vom Anbieter zu erbringenden Leistungen beeinträchtigen könnten, wahrheitsgetreu zu informieren. Der Kunde hält sich bei der Verwendung der ihm zur Verfügung gestellten Leistungen und haftet für Handlungen zivilrechtlicher und strafrechtlicher Natur und entbindet den Anbieter im Fall einer Strafverfolgung von jeglicher Verantwortung. Der Kunde hält sich bei der Nutzung der ihm zur Verfügung gestellten Infrastruktur strikt an die schweizerische Gesetzgebung und die geltenden internationalen Abkommen.
5. Drittkomponenten und Subunternehmer
Die Vertragsgegenstände des Anbieters beruhen teilweise oder ganz auf vorbestehender Software oder Hardware von Dritten (Drittanbieter). Der Anbieter darf zur Leistungserfüllung Software und Hardware von Dritten einsetzen. Hardware (mit oder ohne separat zu lizenzierender Software von Dritten) wird hier als Produkt bezeichnet. Der Anbieter kann darüber hinaus unter seiner Verantwortung Subunternehmer für die Erfüllung der aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Verpflichtungen einbeziehen.
6. Nutzungsrechte
6.1 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sieht dieser Vertrag keinen Übergang von Eigentum vor und es gilt folgende Regelung betreffend Nutzungsrechte für Vertragsgegenstände, welche Software beinhalten: Dem Kunden wird ein nicht ausschliessliches, zeitlich auf die vertraglich vereinbarte Dauer beschränktes, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an Software für den eigenen, internen Gebrauch eingeräumt.
6.2 Bilden Software oder Produkte von Drittanbietern Teil der Leistung des Anbieters oder leitet der Anbieter Software oder Produkte von Drittanbietern sonst an den Kunden weiter, gelten zusätzlich die diesen Produkten oder dieser Software zugehörigen Nutzungs-, Lizenz-, Support und Wartungsbedingungen der Drittanbieter. Der Kunde anerkennt diese Bedingungen als für ihn bindend. Soweit ein Drittanbieter Nutzungs-, Lizenz-, Support- oder Wartungsleistungen für solche Produkte anbietet, reicht der Anbieter diese Leistungen an den Kunden durch; die Ansprüche des Kunden richten sich somit nach den Bestimmungen des Drittanbieters. Wenn die Nutzungs-, Lizenz-, Support- oder Wartungsbedingungen des Drittanbieters weniger weit gehen als diese AGB, reduziert sich die Leistungspflicht des Anbieters entsprechend. Dies gilt auch für PaaS-/SaaS-Offerten oder -Leistungen.
7. Geistiges Eigentum
7.1 Alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigen Eigentum bezüglich Leistungen des Anbieters verbleiben beim Anbieter oder dem berechtigten Dritten (z.B. Drittanbieter).
7.2 Unterlagen, die vom Anbieter zum Zwecke von Projektdefinitionen und Vorprojekten erarbeitet wurden, dürfen ohne schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht zu anderen Zwecken genutzt werden. Insbesondere ist es untersagt, vertraglich oder ausservertraglich durch den Anbieter erarbeitete Projektunterlagen an Konkurrenten des Anbieters oder eigene Abteilungen, Tochtergesellschaften etc. zwecks Offertstellung oder Beauftragung weiterzugeben.
7.3 Der Kunde respektiert sämtliche Lizenzbestimmungen von Drittanbietern. Im Falle von Software unterlässt der Kunde insbesondere, die Software ganz oder teilweise nachzubauen. Ebenso unterlässt er jegliche Systemzugriffe, um die Software zu ändern, zu erweitern, zu dekompilieren oder anderweitig Reverse-Engineering zu betreiben.
8. Besondere Regeln für Software sowie PaaS- oder SaaS-Leistungen
8.1 Mit Abschluss des Vertrags gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über.
8.2 Software, Dienstleistungsresultate und Dokumentationen können nach Wahl des Anbieters auf Datenträgern oder per Datenfernübertragung an den Kunden übermittelt oder ihm online zur Verfügung gestellt werden.
9. Besondere Regeln für den Kauf von Produkten
9.1 Mit Versand der Produkte gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über.
9.2 Das Eigentum an bestellter Hardware bleibt bis zur rechtsgültigen Bezahlung des vollständigen Kaufpreises inklusive Zinsen, allfälligen Gebühren und Steuern im Eigentum des Anbieters.
10. Besondere Regeln bei Nutzungsüberlassung von Systemen
10.1 Die dem Kunden zur Nutzung überlassenen Systeme und Vertragsgegenstände bleiben Eigentum des Anbieters und dürfen nicht weitergegeben werden.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen mitzuwirken, die zum Schutze des Eigentums des Anbieters notwendig sind.
11. Eigentumsvorbehalt und Versicherungspflicht
Der Anbieter ist berechtigt, die Eintragung von Eigentumsvorbehalten (siehe Ziffer 9.2 und Ziffer 10.2) im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister auf Kosten des Kunden zu veranlassen und/oder den Eigentumsvorbehalt allfälligen Dritten anzuzeigen. Der Anbieter kann bereits installierte, aber nicht bezahlte Produkte jederzeit nach erfolgter Abmahnung wieder abholen. Der Kunde ist verpflichtet, bei ihm im Betrieb hinterlegte Produkte bis zur vollständigen Bezahlung durch ihn gegen Verlust zu versichern.
12. Installationsarbeiten
Erfolgt die Installation von Produkten durch den Anbieter im Rahmen von Projekten, so erstellt der Anbieter dafür vor der Lieferung je nach Situation ein Detailkonzept. Wenn der Anbieter dem Kunden die Installationskosten nicht ausdrücklich erlässt, gehen die entsprechenden zusätzlichen Kosten zu Lasten des Kunden. Folgende Kosten gehen immer zulasten des Kunden: die Anpassung der beim Kunden vorhandenen technischen Umgebung sowie die Konfiguration von Schnittstellen, die Datenübernahme, die Parametrisierung, die Kundenschulung und ähnliche Tätigkeiten.
13. Garantie und Gewährleistung im Allgemeinen
13.1 Stellt der Anbieter dem Kunden Produkte und/oder Software von Drittanbietern zur Verfügung (Verkauf, Nutzungsüberlassung, PaaS oder SaaS), wird dem Kunden dieselbe Gewährleistung, wie sie der Anbieter vom Drittanbieter erhält, eingeräumt. Diese Garantie tritt, unter Vorbehalt von Ziffer 14.1, vollumfänglich an die Gewährleistungsrechte, die der Kunde ansonsten gegenüber dem Anbieter geltend machen könnte.
13.2 Soweit der Anbieter fristgebundene Erklärungen ausüben muss, damit der Kunde seine Rechte nach Ziffer 13.1 wahrnehmen kann, sorgt der Kunde dafür, dass dem Anbieter dafür mindestens fünf Arbeitstage zur Verfügung stehen.
14. Sachgewährleistung für Produkte und Software
14.1 Der Anbieter gewährleistet, dass die dem Kunden bereitgestellten Produkte und Software den von den massgeblichen Drittanbietern bekanntgegebenen Spezifikationen und Funktionalitäten entsprechen.
14.2 Die Gewährleistung gemäss Ziffer 14.1 ist abschliessend und gilt für die Dauer von 3 Monaten seit
Übergang der Gefahr (sowohl für erkennbare wie auch für versteckte Mängel). Ansonsten tritt die Gewährleistungsregelung des Drittanbieters vollumfänglich an die Stelle jeglicher Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber dem Anbieter. Die Gewährleistungsdauer verlängert sich, soweit das Gesetz eine längere Dauer zwingend vorschreibt oder, wenn der Anbieter die Gewährleistungsrechte des Drittanbieters weiterrecht, soweit für solche weitergereichte Ansprüche eine längere Gewährleistungsfrist gilt.
14.3 Liegt ein von der Gewährleistung erfasster Mangel vor, so steht dem Anbieter ein dreimaliges Nachbesserungsrecht zu. Führt die letzte Nachbesserung nicht zur Beseitigung des Mangels in zumutbarer
Weise, kann der Kunde einen dem Minderwert entsprechenden Abzug von der Vergütung machen oder,
bei erheblichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten. Die Ersatzvornahme durch Dritte oder die Minderung
des Preises ist nur zulässig, wenn der Anbieter vorgängig schriftlich zugestimmt hat.
15. Service- und Datenverfügbarkeit
15.1 Der Anbieter bemüht sich um eine gute Verfügbarkeit seiner Services und veranlasst Vorkehrungen, um die von ihm oder von den von Drittanbietern eingesetzte Infrastruktur vor Eingriffen Dritter zu schützen. Ein absoluter Schutz vor unerlaubten Zugriffen oder unerlaubtem Abhören kann jedoch nicht gewährleistet werden. Der Anbieter und die von ihm beigezogenen Dritten können für solche Angriffe nicht haftbar gemacht werden.
15.2 Der Anbieter schliesst die Gewährleistung dafür aus, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Services und Produkte ununterbrochen, ausfall-, fehler- und störungsfrei (in allen vom Kunden gewünschten Kombinationen oder mit allen von ihm bereitgestellten Daten und Applikationen) eingesetzt werden können und funktionieren. Insbesondere gewährleistet der Anbieter nicht die ununterbrochene, ausfalls-, fehler- und störungsfreie Übertragung der Daten über die Telekommunikationsinfrastruktur der Netz- und Fernmeldedienstanbieter. Die Gewährleistung ist darüber hinaus ausgeschlossen in Fällen von Vorkommnissen, deren Ursachen nicht im Machtbereich des Anbieters liegen und ganz oder teilweise vom Kunden oder Dritten zu vertreten sind sowie in Fällen von höherer Gewalt.
15.3 Der Anbieter übernimmt keine Gewähr für die Integrität der auf seinen Systemen gespeicherten oder über sein System oder das Internet übermittelten Daten. Verfügbarkeit von Daten wird nur in dem Umfang gewährleistet, wie der Anbieter dies ausdrücklich zusichert. Zugesicherte Datenverfügbarkeit entbindet den Kunden nicht davon, selber für Sicherungskopien seiner Daten besorgt zu sein (vorbehalten ist eine anderslautende Vereinbarung).
16. Störungsbehebung
16.1 Der Gewährleistung unterliegen nicht die Eingrenzung und Beseitigung von Fehlern und Störungen,
a. deren Ursache nicht in der Infrastruktur des Anbieters oder
b. wenn deren Ursache sonst im Verantwortungsbereich des Kunden liegt.
16.2 Die Behebung solcher Störungen stellt der Anbieter zu seinen ordentlichen Ansätzen in Rechnung.
17. Sachgewährleistung für werkvertragliche Leistungen
Bei werkvertraglichen Leistungen kann der Kunde im Fall von Mängeln nur eine unentgeltliche Nachbesserung verlangen. Bleibt die Nachbesserung trotz angemessener Nachfrist aus, kann der Kunde nach Androhung und letzter Fristansetzung für diejenigen Teile der Leistungen, die endgültig nicht vertragsgemäss erbracht wurden, zurücktreten. Für die übrigen Leistungen gelten die Vertragsbestimmungen weiter.
18. Besondere Regeln für den Bezug von Lizenzen
Erwirbt der Kunde über den Anbieter Lizenzen eines Drittanbieters, so richtet sich die Rechtsgewährleistung nach den Lizenzbestimmungen des Drittanbieters (SaaS oder on premise). Darüber hinaus erteilt der Anbieter keine Rechtsgewährleistung, insbesondere nicht für vom Kunden eingesetzte Produkte / Software / Lizenzen von Drittanbietern oder vom Kunden nicht über den Anbieter bezogene Produkte / Software / Lizenzen.
19. Verletzung von Schutzrechten Dritter
19.1 Falls im Zusammenhang mit dem Vertragsgegenstand Ansprüche wegen Verletzung von Schutzrechten geltend gemacht werden, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Kunde darf ohne vorgängige Zustimmung des Anbieters keine Prozesshandlungen vornehmen und muss dem Anbieter auf Verlangen die Verteidigung gegen derartige Ansprüche überlassen, insbesondere die Prozessführung, einschliesslich eines Vergleichsabschlusses.
19.2 Wenn die Nutzung des Vertragsgegenstands durch den Kunden oder Teilen davon durch eine gerichtliche Entscheidung untersagt ist oder wenn nach Auffassung des Anbieters eine Klage wegen der Verletzung von Schutzrechten droht, so hat der Anbieter das Wahlrecht zwischen folgenden Massnahmen:
• den Vertragsgegenstand derart verändern, dass er keine Schutzrechte mehr verletzt;
• dem Kunden das Recht verschaffen, den Vertragsgegenstand weiter zu nutzen;
• den Vertragsgegenstand durch einen Vertragsgegenstand ersetzen, der keine Schutzrechte verletzt und der entweder den Anforderungen des Kunden entspricht oder mit dem ersetzten Vertragsgegenstand gleichwertig ist;
• den Vertragsgegenstand zurücknehmen und dem Kunden das bezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.
19.3 Die vorstehende Verpflichtung entfällt für Vertragsgegenstände, bei denen die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder darauf beruht, dass der Vertragsgegenstand vom Kunden geändert oder zusammen mit nicht vom Anbieter gelieferten Vertragsgegenständen betrieben wurde.
20. Abschliessende Regelung
Die hiervor gewährten Gewährleistungen durch den Anbieter sind abschliessend. Der Kunde hat keine darüber hinausgehende Gewährleistungsrechte.
21. Mitwirkungspflichten des Kunden
21.1 Produkte, Software und Leistungen werden in der Regel in ein komplexes, vorbestehendes Umfeld geliefert. Dies bedeutet, dass der Kunde einen erheblichen Einfluss auf die Leistungserbringung durch den Anbieter hat. Der Kunde hat Produkte, Software und Leistungen sorgfältig auszuwählen.
21.2 Der Anbieter darf sich darauf verlassen, dass der Kunde die Auswahl von Produkten, Software und Leistungen eigenverantwortlich und sorgfältig getroffen hat.
21.3 Darüber hinaus sind die folgenden Leistungen durch den Kunden zu erbringen:
➢ Der Kunde übernimmt die notwendigen Informations- und Koordinationspflichten.
➢ Die notwendigen fachlichen und technischen Knowhow-Träger des Kunden stehen bei Bedarf zur Verfügung.
➢ Der Kunde trägt die Verantwortung für die termingerechte Abnahme der Dokumente und Einhaltung
der Meilensteine, die in seiner Verantwortung liegen.
➢ Durch gründliches Testen überzeugt sich der Kunde von der Qualität der neuen Funktionalitäten und bestätigt dies mit der Abnahme der Lieferobjekte.
➢ Die Mitwirkungspflichten des Kunden sind wesentliche Vertragspflichten. Wenn diese seitens des Kunden nicht erfüllt werden, kann der Anbieter die im Angebot zugesicherte Leistung unter Umständen nicht, nur teilweise oder nicht termingerecht und zu den offerierten Preisen garantieren.
22. Informationspflicht
Der Kunden informiert den Anbieter zum frühestmöglichen Zeitpunkt über alle einzuhaltenden Vorschriften und Randbedingungen, die vom Anbieter bei der Ausführung eines Auftrags berücksichtigt werden müssen. Die Parteien informieren einander unverzüglich, wenn Umstände eintreten, die das Erreichen der Projektziele gefährden können.
23. Geheimhaltungspflicht
Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche nicht allgemein bekannten Informationen, die sie bei der Erfüllung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln, Dritten weder ganz noch auszugsweise zugänglich zu machen noch sie zu veröffentlichen. Sie überbinden diese Pflichten schriftlich ihren Mitarbeitern, ihren Beauftragten oder anderen Hilfspersonen, die an der Vertragserfüllung beteiligt sind.
24. Haftungsbeschränkung des Anbieters / Allgemeine Haftung
24.1 Der Anbieter haftet bei Vertragsverletzungen für den nachgewiesenen Schaden, soweit ihn ein Verschulden trifft. Für absichtlich und grobfahrlässig verursachte Schäden haftet der Anbieter unbegrenzt. Für entgangenen Gewinn und Folgeschäden wird die Haftung des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig, vollumfänglich ausgeschlossen. Der Anbieter lehnt darüber hinaus jede Haftung ab, welche er nicht in diesen AGB ausdrücklich übernommen hat.
24.2 Auf keinen Fall haftet der Anbieter für Handlungen, Unterlassungen, Leistungsunterbrechungen, Qualitätsprobleme oder Verspätungen, die durch Dritte entstehen. Haftung für Nachteile des Kunden, die durch Computerviren, Malware oder Trojanern entstehen, ist ausgeschlossen. Der Anbieter haftet nicht für die Art und den Inhalt der auf dem Internet verbreiteten Daten (Texte, Bilder, Tondateien, usw.), insbesondere solche mit gewalttätigen, pornografischen, rassistischen oder die Menschenwürde verletzenden Inhalt. Die Haftung für Schäden, die dem Kunden infolge Übermittlungsfehler, technischer Mängel, Überlastung, Unterbrüchen (einschliesslich systembedingter Wartungs- und Pflegetätigkeiten), Verzug der Übermittlung, Störungen entstehen, wird ausgeschlossen.
24.3 Der Anbieter ist in keiner Weise verpflichtet, Inhalte von Kundenangeboten auf ihre Rechtskonformität hin zu prüfen.
24.4 Jede Haftung für Schäden aus versehentlicher Offenlegung von Daten sowie für Beschädigung oder das Löschen von Daten, die über das System des Anbieters gesendet und empfangen werden bzw. dort gespeichert sind, wird ausgeschlossen.
24.5 Der Kunde ist allein für den Schutz seiner persönlichen Daten sowie sämtlicher Elemente oder Daten, die ihm den Zugang zu den vom Anbieter bereitgestellten Diensten ermöglichen (Code, Login, Passwort, PIN-/PUK-Code, usw.) verantwortlich. Die betrügerische Verwendung von Zugangsdaten des Kunden kann schwerwiegende Folgen haben, wie den Identitätsdiebstahl oder Mehrkosten, für die der Anbieter keine Haftung übernimmt. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Spamming, Hacking,
Virenübertragungen und andere Eindringungsversuche in den Computer des Kunden über das Internet sowie für die dadurch verursachte Vernichtung, Beschädigung oder Änderung von Daten. Es ist Sache des Kunden, die nötigen
Systeme zu installieren (Firewall, Antivirus, usw.), um sich gegen solche rechtswidrigen Angriffe zu schützen.
24.6 Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch eine vorübergehende oder dauernde Unterbrechung oder Verzögerung der Leistungen oder des Netzwerks, wie entgangene Gewinne, Verluste von geschäftlichen Daten, Nicht-Verfügbarkeit der Daten. usw. (direkte und indirekte Schäden), entstehen.
24.7 Der Anbieter haftet weder gegenüber dem Kunden noch Dritten für Schäden, welche direkt oder indirekt durch die gemäss diesem Vertrag erbrachten Dienstleistungen oder durch die Benutzung der Geräte aus einem anderen Grund entstanden sind, mit Ausnahme der unmittelbaren Schäden, welche der Anbieter vorsätzlich oder grobfahrlässig verschuldet hat.
24.8 Jede Haftung des Anbieters für einen bestimmten technischen oder wirtschaftlichen Erfolg, für indirekten Schaden wie entgangenem Gewinn, Ansprüche Dritter sowie für Folgeschaden aus Produktionsausfall, Datenverlust und die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie Hilfspersonen sind unter Vorbehalt weitergehender zwingender gesetzlicher Haftungsbestimmungen ausdrücklich weg bedungen.
24.9 Die Produktehaftpflicht richtet sich nach den Bedingungen des Drittanbieters.
24.10 Die Schadenersatzpflicht des Anbieters für Mängel an Drittprodukten und Drittsoftware richtet sich abschliessend nach dieser Ziffer 13.1.
25. Adressänderungen des Kunden
Adressänderungen, auch solche innerhalb ein- und desselben Wohnorts oder Gebäudes, sind dem Anbieter ohne vorgängige Aufforderung unverzüglich und wenn möglich im Voraus mitzuteilen. Der Anbieter kann dem Kunden bei einer nicht gemeldeten Adressänderung allfällige Kosten für die Adresssuche in Rechnung stellen.
26. Nicht-Übertragbarkeit und Unteilbarkeit der Leistungen
Die vertraglich vereinbarten oder im Abonnement einbegriffenen Leistungen werden als Ganzes gewährt und sind zeitlich befristet. Der Kunde kann den Vertrag oder das Abonnement demnach nicht nur für einen Teil der Leistungen kündigen. Ohne vorgängige schriftliche Genehmigung ist es dem Kunden strengstens untersagt, Leistungen, die vom Anbieter im Rahmen des Vertrags oder des Abonnements zur Verfügung gestellt werden, an Dritte zu übertragen, weiterzuverkaufen oder abzutreten.
27. Lieferung, Liefertermine
27.1 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem Vertragspartner oder dessen Beauftragten übergeben wurde. Sofern nichts anderes vereinbart worden ist, tritt ein Verzug des Anbieters nach Ablauf einer vom Kunden in einer schriftlichen Mahnung angesetzten angemessenen Nachfrist ein.
27.2 Sofern die Nachfrist zur Erbringung einer Leistung aus Gründen, die der Anbieter zu vertreten hat, nicht eingehalten werden kann, und dem Kunden dadurch nachweislich ein Schaden entsteht, steht diesem ein Schadenersatzanspruch von höchstens einer Monatsrate der verspäteten Leistung oder Teilleistung zu. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Das Recht zu zumutbaren Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt dem Anbieter vorbehalten.
28. Arbeitsort ausserhalb des Anbieters
28.1 Sofern der Kunde Arbeiten (wie z.B. Installationen) an Orten beauftragt, die ausserhalb der Räumlichkeiten des Anbieters und dessen Dienstleister liegen, so sorgt der Kunde auf seine Kosten für geeignete Räume an solchen Arbeitsorten und für die notwendigen Arbeitsvoraussetzungen (z. B.
Installationseinrichtungen). Schäden und Nachteile, die aus Mängeln der Vorarbeiten und den durch den Kunden zu erfüllenden Arbeitsvoraussetzungen resultieren, sind durch den Kunden zu übernehmen.
28.2 Bei Annahmeverzögerung des Kunden gehen allfällige Mehraufwendungen zu Lasten des Kunden.
28.3 Dem Kunden zumutbare technische und gestalterische Abweichungen von Angaben in Prospekten, Katalogen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts und der weiteren Entwicklung bleiben vorbehalten.
29. Ergänzendes zum Übergang von Nutzen und Gefahr
Bei Annahmeverzug gehen Nutzen und Gefahr am vereinbarten Liefertermin an den Kunden über.
30. Abschluss des Vertrags
Die Verträge sind ab Datum der Unterzeichnung (des Anmeldeformulars oder seines elektronischen oder telefonischen Pendants, in dem der Kunde sein Einverständnis erteilt) durch den Kunden gültig und für die
Parteien verbindlich. Sie treten am ersten Tag des Monats, in dem die Verrechnung beginnt, in Kraft. Sollte die Verrechnung im gleichen Monat beginnen, in dem der Vertrag unterzeichnet wurde, tritt der Vertrag am Tag der Aufschaltung, in Kraft.
31. Erneuerung des Vertrags
Alle Verträge und Abonnemente werden stillschweigend fortgesetzt, bis er durch eine der beiden Parteien unter Einhaltung der vereinbarten Kündigungsfrist aufgelöst werden. Ohne Vereinbarung oder weitere Präzisierung gilt dabei eine Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Ende eines Monats.
32. Kündigung des Vertrags
32.1 Eine ordentliche Kündigung ist beidseitig unter Einhaltung der im Angebot oder Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen und Mindestvertragsdauer möglich.
32.2 Sind Verträge auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so können sie jederzeit von beiden Seiten unter Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Ohne weitere Präzisierung gilt dabei eine Kündigungsfrist von 3 Monaten auf das Ende eines Monats.
32.3 Bei nachgewiesener, dauernder oder längerer Nichtverfügbarkeit der vertraglich vereinbarten Leistungen, für die der Kunde nicht verantwortlich gemacht werden kann, kann der Kunde, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist, den Vertrag auflösen. Ausdrücklich vorbehalten bleibt höhere Gewalt zur Entlastung des Anbieters.
32.4 Bei Zahlungsverzug des Kunden wird dieser schriftlich gemahnt. Für jede Mahnung ist der Anbieter berechtigt, dem Kunden Mahngebühren in Höhe von 20 CHF zu belasten. Der Anbieter ist zudem berechtigt, dem Kunden ab Fälligkeit der Rechnung Verzugszinsen in Höhe von 5% (Art. 73 OR) zu berechnen.
32.5 Bleibt die Mahnung erfolglos, ist der Anbieter berechtigt, die Leistungen ohne weitere Benachrichtigung einzustellen. Der Kunde trägt die volle und alleinige Verantwortung für die Konsequenzen der Leistungsunterbrechung und kann keine Entschädigung seitens des Anbieters geltend machen.
33. Rechtswidriges, unangemessenes oder missbräuchliches Verhalten des Kunden
33.1 Als unangemessenes oder missbräuchliches Verhalten gelten insbesondere: – Versand von Nachrichten, Dateien u.ä. mit gewalttätigem, pornografischem, rassistischen, die Menschenwürde verletzenden und ähnlichem Inhalt; Bereitstellung von Websites und Informationen (Blogs) mit
gewalttätigem, pornografischem, rassistischen, die Menschenwürde verletzenden und ähnlichem Inhalt.
33.2 In jedem Fall entscheidet der Anbieter, ob ein rechtswidriges, unangemessenes oder missbräuchliches Verhalten vorliegt. Er stützt sich dabei insbesondere auf die Beschwerden anderer Anwender. Der Anbieter kann nach freiem Ermessen den Kunden mahnen oder die Leistung ohne weitere Benachrichtigung einstellen, bis der Kunde sich verpflichtet, das ihm angelastete Verhalten in Zukunft zu unterlassen.
33.3 Weigert sich oder unterlässt es der Kunde, eine solche Verpflichtung einzugehen, oder bei wiederholt rechtswidrigem, unangemessenem oder missbräuchlichem Verhalten wird der Vertrag oder das Abonnement mit sofortiger Wirkung vorzeitig aufgelöst. Liegt ein strafrechtlich relevantes Verhalten aufgrund von übermittelten oder bereitgestellten Informationen vor, kann der Anbieter den Vertrag oder das Abonnement mit sofortiger Wirkung vorzeitig auflösen.
34. Vorzeitige Kündigung auf Wunsch des Kunden bei spezieller Vertragsdauer
Im Falle einer vorzeitigen Kündigung auf Wunsch des Kunden hat der Kunde den gesamten, für die Vertragsdauer fälligen Beitrag zu entrichten. Darüber hinaus sind die bei der Inbetriebnahme gewährten Rabatte für Verträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr dem Anbieter vollständig zu erstatten. Die vorzeitige Kündigung hat die sofortige Einstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen zur Folge.
35. Zahlungsbedingungen
35.1 Grundlage bildet der im Angebot offerierte Preis, die offerierten Tarife und/oder Budgets. Erhöhen sich Preise für vom Anbieter eingekaufte Leistungen und Komponenten nach Vertragsabschluss, so unterliegt der Kaufpreis einem entsprechenden Aufschlag. Bei auf unbestimmte oder längere Zeit abgeschlossenen Verträgen (wie z.B. virtuelle Desktops) können die massgeblichen Tarife jährlich
angepasst werden.
35.2 Mangels anderer Abrede im Angebot verstehen sich die Preise rein netto, exkl. Mehrwertsteuer und sind zahlbar innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum. Der vereinbarte Preis wird auch bei Annahmeverzug des Kunden fällig. Sämtliche Mehraufwendungen bei Annahmeverzug gehen zu Lasten des Kunden.
35.3 Die Verrechnung irgendwelcher Gegenforderungen des Kunden mit Forderungen des Anbieters aus diesem Vertrag ist ausgeschlossen.
36. Leistungsbeschränkung
Mit der Unterzeichnung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verpflichtet sich der Kunde zu einer angemessenen Nutzung der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Ressourcen und Kapazitäten.
37. Sicherstellung
Der Anbieter kann vom Kunden jederzeit und nach eigenem Ermessen eine Sicherstellung zur Deckung der von ihm erbrachten oder zu erbringenden Leistungen, insbesondere für die Bereitstellung von Material, die aussergewöhnliche Erhöhung des Datenvolumens und die Absicherung bei Zahlungsverzug, verlangen. Bleibt die Sicherstellung aus, ist der Anbieter berechtigt, seine Vertragsleistungen unverzüglich und ohne weitere Benachrichtigung des Kunden einzustellen.
38. Einsichtnahme, Änderungen der Vertragsbedingungen und Benachrichtigung
38.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können online auf den Internetseiten des Anbieters eingesehen werden. Der Kunde hat sie regelmässig zu konsultieren. Die online aufgeschalteten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gehen ihrer Druckversion vor. Der Anbieter kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufheben oder ändern.
38.2 Eine solche Aufhebung oder Änderung gilt als vom Kunden angenommen, sofern sie nicht innerhalb einer Frist von 1 Monat nach deren Eingang abgelehnt wird. Die Benachrichtigung durch den Anbieter erfolgt rechtsgültig per E-Mail oder in jeder anderen, vom Anbieter als angemessen erachteter Form.
39. Datenschutz und Informationsverarbeitung
39.1 Beide Parteien verpflichten sich, ihre Mitarbeitenden, andere Hilfspersonen und beigezogene Dritte, die Bestimmungen des Eidgenössischen Datenschutzgesetzes im Rahmen ihrer eigenen Datenbearbeitung jederzeit einzuhalten. Dies umfasst auch die Vornahme angemessener technischer und organisatorischer Sicherheitsmassnahmen.
39.2 Der Kunde hat die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen durch seine Mitarbeitende und Dritte, die seine Angebote und Systeme nutzen, sicher zu stellen. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die betroffenen Personen über die Bearbeitung der sie betreffenden Daten zu informieren und gegebenenfalls die dafür nötigen Einwilligungen einzuholen.
39.3 Der Anbieter erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, die für die Abwicklung des Vertrages, für die Pflege der Kundenbeziehung, namentlich die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden.
39.4 Der Anbieter darf im Zusammenhang mit Abschluss und Abwicklung der Verträge Auskünfte über den Kunden einholen und Daten betreffend sein Zahlungsverhalten weitergeben, seine Daten für die bedarfsgerechte Gestaltung und Entwicklung ihrer Leistungen und Produkte und für massgeschneiderte Angebote verwenden.
39.5 Wird eine Leistung des Anbieters gemeinsam mit Dritten erbracht oder bezieht der Kunde im Rahmen der Verträge Leistungen Dritter, so kann der Anbieter Daten über den bzw. des Kunden an diese Dritte im In- oder Ausland weitergeben, insoweit dies im Rahmen der Leistungserbringung oder für das Inkasso erfolgt oder damit zusammenhängt.
39.6 Darüberhinausgehende, z.B. im Rahmen einer Auftragsverarbeitung zu berücksichtigende datenschutzrechtliche Vorgaben, wie namentlich der Umfang und Zweck der Datenbearbeitung sowie die vom Kunden gewünschten Leistungen im Hinblick auf die Datensicherheit, können in den einzelnen Aufträgen vereinbart werden. Die dafür vorgesehenen Verfahren, Kontrollen und entsprechenden Kosten werden ebenfalls in den Einzelverträgen vereinbart.
40. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist die Diso AG, Brunnhofweg 37, 3007 Bern, Schweiz.
41. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden unterstehen ausschliesslich dem schweizerischen materiellen Recht, also unter Ausschluss jeglicher anderer Rechtsverordnungen wie z.B. des UN-Kaufrechts. Alle Streitigkeiten, die zwischen den beiden Parteien im Zusammenhang mit der Ausführung oder Auslegung des Dienstleistungsvertrags entstehen können, werden dem zuständigen Gericht in Bern unterbreitet, welches vom Anbieter und vom Kunden ausdrücklich für zuständig erklärt wird.
42. Rechtliche Tragweite der AGB
Der Kunde bestätigt, diese AGB für die vereinbarte Leistung verstanden und zur Kenntnis genommen zu haben und ohne Einschränkung damit einverstanden zu sein.
43. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen der vorliegenden AGB nichtig oder rechtsunwirksam sein, gelten die übrigen Bestimmungen weiter. In diesem Fall werden nichtige oder Rechtsunwirksame Bestimmungen durch rechtswirksame ersetzt werden, die in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen jenen der unwirksamen so nahe kommen wie rechtlich möglich.